Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen
Ausnahme von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung für Tätigkeiten, die den Schutzzweck nicht erheblich beeinträchtigen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen mit dem zuständigen Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
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Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
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Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde stellen
Mit Beschreibung der geplanten Tätigkeit und Begründung.
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Prüfung der Verträglichkeit
Behörde prüft Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck.
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Ausnahme- oder Befreiungsbescheid
Ggf. mit Auflagen und Kompensationsmaßnahmen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen oder Unternehmen, die in oder an einem Naturschutzgebiet Tätigkeiten ausführen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne naturschutzfachliche Begründung eingereicht
- •Maßnahmen bereits begonnen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks
- •Keine Alternativlösung außerhalb des Schutzgebiets möglich
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen?▼
In der Regel ca. 45 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %