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Landwirtschaft & Natur

Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung von Verboten des BNatSchG oder Landesnaturschutzgesetzen für Eingriffe in Schutzgebiete oder Vorkommen geschützter Arten.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 50.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Untere Naturschutzbehörde kontaktieren

    Vorabgespräch, ob Ausnahme grundsätzlich möglich ist.

  2. 2

    Artenschutzrechtliche Prüfung erstellen lassen

    Fachgutachter beauftragen.

  3. 3

    Antrag mit Kompensationsmaßnahmen stellen

    Ausnahmen werden meist nur mit Ausgleich genehmigt.

Benötigte Unterlagen

  • Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)Pflicht
  • LageplanPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Artenschutzprüfung fehlt
  • Kompensationsmaßnahmen nicht ausreichend dimensioniert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine Alternativlösung ohne Eingriff möglich
  • Erhaltungszustand der Art verschlechtert sich

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Vorhabenträger, Landwirte und Behörden, die Eingriffe in naturschutzrechtlich geschützte Bereiche planen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 50.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Artenschutzprüfung fehlt
  • Kompensationsmaßnahmen nicht ausreichend dimensioniert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine Alternativlösung ohne Eingriff möglich
  • Erhaltungszustand der Art verschlechtert sich

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Kann eine Ausnahme verweigert werden?

Ja, insbesondere bei Eingriffen in streng geschützte Biotope oder Anhang-IV-Arten.

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