Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen
Ausnahmegenehmigung von Verboten des BNatSchG oder Landesnaturschutzgesetzen für Eingriffe in Schutzgebiete oder Vorkommen geschützter Arten.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung mit dem zuständigen Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) · Lageplan
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
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Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
So gehen Sie vor
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Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
Vorabgespräch, ob Ausnahme grundsätzlich möglich ist.
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Artenschutzrechtliche Prüfung erstellen lassen
Fachgutachter beauftragen.
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Antrag mit Kompensationsmaßnahmen stellen
Ausnahmen werden meist nur mit Ausgleich genehmigt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Vorhabenträger, Landwirte und Behörden, die Eingriffe in naturschutzrechtlich geschützte Bereiche planen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 50.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Artenschutzprüfung fehlt
- •Kompensationsmaßnahmen nicht ausreichend dimensioniert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine Alternativlösung ohne Eingriff möglich
- •Erhaltungszustand der Art verschlechtert sich
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Kann eine Ausnahme verweigert werden?▼
Ja, insbesondere bei Eingriffen in streng geschützte Biotope oder Anhang-IV-Arten.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Datenqualität
- 100 %