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Landwirtschaft & Natur

Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen

Ausnahmegenehmigung von Verboten des BNatSchG oder Landesnaturschutzgesetzen für Eingriffe in Schutzgebiete oder Vorkommen geschützter Arten.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung mit dem zuständigen Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 50.0 %
Zuletzt geprüft: 08. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) · Lageplan

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 100 € je nach Antrag

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Untere Naturschutzbehörde kontaktieren

    Vorabgespräch, ob Ausnahme grundsätzlich möglich ist.

  2. 2

    Artenschutzrechtliche Prüfung erstellen lassen

    Fachgutachter beauftragen.

  3. 3

    Antrag mit Kompensationsmaßnahmen stellen

    Ausnahmen werden meist nur mit Ausgleich genehmigt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Vorhabenträger, Landwirte und Behörden, die Eingriffe in naturschutzrechtlich geschützte Bereiche planen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 50.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Artenschutzprüfung fehlt
  • Kompensationsmaßnahmen nicht ausreichend dimensioniert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine Alternativlösung ohne Eingriff möglich
  • Erhaltungszustand der Art verschlechtert sich

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Kann eine Ausnahme verweigert werden?

Ja, insbesondere bei Eingriffen in streng geschützte Biotope oder Anhang-IV-Arten.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datenqualität
100 %

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