Behörde für Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
Zuständig ist in der Regel das Untere Naturschutzbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung mit dem zuständigen Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Untere Naturschutzbehörde
Zuständig für:
- Naturschutz
- Baumfällgenehmigung
- Artenschutz