Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Urkundlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, ausgestellt vom Bundesverwaltungsamt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Wohnsitzgemeinde stellen
Die Gemeinde leitet den Antrag ans Bundesverwaltungsamt weiter.
- 2
Urkundenprüfung
Das Bundesverwaltungsamt prüft die Abstammungsurkunden und klärt ggf. die Staatsangehörigkeit.
- 3
Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises
Zustellung per Post über die Wohnsitzgemeinde.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunden (eigene und der Eltern)PflichtOft vergessen
Zum Nachweis der Abstammung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Geburtsurkunden der Eltern oder Großeltern fehlen
- • Antrag direkt beim Bundesverwaltungsamt statt über die Gemeinde gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Staatsangehörigkeit nicht nachweisbar
- • Unterlagen unvollständig
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Deutsche Staatsangehörige, die ihre Staatsangehörigkeit urkundlich nachweisen müssen (z. B. für Behörden im Ausland).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Geburtsurkunden der Eltern oder Großeltern fehlen
- •Antrag direkt beim Bundesverwaltungsamt statt über die Gemeinde gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Staatsangehörigkeit nicht nachweisbar
- •Unterlagen unvollständig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.