Antrag auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG bei mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
Damit wir Einbürgerung beantragen mit dem zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einbürgerung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Aufenthaltstitel · Einbürgerungstest-Zertifikat · Deutschkenntnisnachweis (B1)
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen
Ausländerbehörde oder Einbürgerungsstelle der Gemeinde.
Einbürgerungstest ablegen
33 Fragen zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und deutschem Alltagswissen, mind. 17 richtig.
Einbürgerungsurkunde erhalten
Feierliche Aushändigung bei der Behörde.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt von mind. 5 Jahren (3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), gesichertem Lebensunterhalt und ausreichenden Deutschkenntnissen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ja. Ausnahmen bestehen z. B. für EU-Bürger, Staatenlose und bestimmte Länder, die keine Entlassung ermöglichen.