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Aufenthalt & Migration

Einbürgerung beantragen

Antrag auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG bei mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Einbürgerung beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einbürgerung beantragen.

Bearbeitung: ca. 4 MonateErfolgsquote: 78.0 %
Zuletzt geprüft: 04. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Aufenthaltstitel · Einbürgerungstest-Zertifikat · Deutschkenntnisnachweis (B1)

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen

    Ausländerbehörde oder Einbürgerungsstelle der Gemeinde.

  2. 2

    Einbürgerungstest ablegen

    33 Fragen zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und deutschem Alltagswissen, mind. 17 richtig.

  3. 3

    Einbürgerungsurkunde erhalten

    Feierliche Aushändigung bei der Behörde.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt von mind. 5 Jahren (3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), gesichertem Lebensunterhalt und ausreichenden Deutschkenntnissen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 4 Monate

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht vorbereitet
  • Einbürgerungstest nicht bestanden

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
  • Straftat im Vorantragsraum
  • Fehlende Deutschkenntnisse (B1)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

In der Regel ja. Ausnahmen bestehen z. B. für EU-Bürger, Staatenlose und bestimmte Länder, die keine Entlassung ermöglichen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Datenqualität
100 %

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