Einbürgerung beantragen
Antrag auf Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG bei mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Einbürgerung beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einbürgerung beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Aufenthaltstitel · Einbürgerungstest-Zertifikat · Deutschkenntnisnachweis (B1)
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
So gehen Sie vor
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Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen
Ausländerbehörde oder Einbürgerungsstelle der Gemeinde.
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Einbürgerungstest ablegen
33 Fragen zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und deutschem Alltagswissen, mind. 17 richtig.
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Einbürgerungsurkunde erhalten
Feierliche Aushändigung bei der Behörde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt von mind. 5 Jahren (3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), gesichertem Lebensunterhalt und ausreichenden Deutschkenntnissen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht vorbereitet
- •Einbürgerungstest nicht bestanden
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert
- •Straftat im Vorantragsraum
- •Fehlende Deutschkenntnisse (B1)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?▼
In der Regel ja. Ausnahmen bestehen z. B. für EU-Bürger, Staatenlose und bestimmte Länder, die keine Entlassung ermöglichen.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Datenqualität
- 100 %