Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Urkundlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, ausgestellt vom Bundesverwaltungsamt.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Staatsangehörigkeitsausweis beantragen mit dem zuständigen Bundesverwaltungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunden (eigene und der Eltern) · Antrag oder schriftliche Anfrage
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Wohnsitzgemeinde stellen
Die Gemeinde leitet den Antrag ans Bundesverwaltungsamt weiter.
- 2
Urkundenprüfung
Das Bundesverwaltungsamt prüft die Abstammungsurkunden und klärt ggf. die Staatsangehörigkeit.
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Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises
Zustellung per Post über die Wohnsitzgemeinde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Deutsche Staatsangehörige, die ihre Staatsangehörigkeit urkundlich nachweisen müssen (z. B. für Behörden im Ausland).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Geburtsurkunden der Eltern oder Großeltern fehlen
- •Antrag direkt beim Bundesverwaltungsamt statt über die Gemeinde gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Staatsangehörigkeit nicht nachweisbar
- •Unterlagen unvollständig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Staatsangehörigkeitsausweis beantragen?▼
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %