Urkundlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, ausgestellt vom Bundesverwaltungsamt.
Damit wir Staatsangehörigkeitsausweis beantragen mit dem zuständigen Bundesverwaltungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunden (eigene und der Eltern) · Antrag oder schriftliche Anfrage
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Antrag bei der Wohnsitzgemeinde stellen
Die Gemeinde leitet den Antrag ans Bundesverwaltungsamt weiter.
Urkundenprüfung
Das Bundesverwaltungsamt prüft die Abstammungsurkunden und klärt ggf. die Staatsangehörigkeit.
Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises
Zustellung per Post über die Wohnsitzgemeinde.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Deutsche Staatsangehörige, die ihre Staatsangehörigkeit urkundlich nachweisen müssen (z. B. für Behörden im Ausland).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.