Wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer (z. B. Betriebe ohne Kanalanschluss).
Damit wir Abwassereinleitung genehmigen lassen mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Abwassereinleitung genehmigen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Abwasseranalyse · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Antrag bei der Unteren Wasserbehörde stellen
Mit Abwasseranalyse, Beschreibung der Behandlungsanlage und Lageplan.
Prüfung der Gewässerverträglichkeit
Behörde prüft Schadstoffbelastung und Kapazität des aufnehmenden Gewässers.
Wasserrechtliche Erlaubnis mit Auflagen
Festlegung von Grenzwerten und Überwachungspflichten.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe, die Abwasser direkt in Gewässer einleiten möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.