Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern beantragen
Auskunft aus dem Altlastenkataster, ob für ein Grundstück Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vorliegen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
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Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
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Antrag bei der Unteren Wasserbehörde/Bodenschutzbehörde stellen
Mit Angabe des Flurstücks und Nachweis des berechtigten Interesses.
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Auskunft aus dem Altlastenkataster
Information über Verdachtsflächen, laufende Untersuchungen oder Sanierungen.
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Antrag einreichen
Persönlich, postalisch oder online beim zuständigen Amt einreichen und Bearbeitungsbestätigung aufbewahren.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, Käufer und Bauherren, die sich vor einem Erwerb oder einer Bebauung absichern möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Berechtigtes Interesse (z. B. Kaufabsicht) nicht nachgewiesen
- •Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Altlastenauskunft für ein Grundstück anfordern?▼
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 91 %