Ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen beantragen
Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Schulabschlusses mit einem deutschen Schulabschluss.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen mit dem zuständigen Schulamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Schulamt stellen
Mit beglaubigten Kopien und Übersetzungen des Schulzeugnisses.
- 2
Prüfung der Gleichwertigkeit
Vergleich mit der anabin-Datenbank und Lehrplandaten.
- 3
Anerkennungsbescheid erhalten
Volle Anerkennung, bedingte Anerkennung oder Empfehlung zur Ergänzungsprüfung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit ausländischem Schulabschluss, die in Deutschland studieren, arbeiten oder eine Ausbildung beginnen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Dokumente ohne beglaubigte Übersetzung eingereicht
- •Antrag ohne Apostille oder Legalisation für Nicht-EU-Dokumente
Häufige Ablehnungsgründe
- •Bildungssystem des Herkunftslands nicht vergleichbar
- •Unterlagen nicht in beglaubigter Übersetzung vorliegend
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen?▼
In der Regel ca. 45 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Datenqualität
- 100 %