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Aufenthalt & Migration

Apostille beantragen

Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland (Haager Apostille-Übereinkommen).

Wo wohnen Sie?

Damit wir Apostille beantragen mit dem zuständigen Bundesverwaltungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Apostille beantragen.

Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 97.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Originalurkunde · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Stelle ermitteln

    Je nach Urkundenart Landgericht, Bezirksregierung oder Bundesverwaltungsamt.

  2. 2

    Urkunde einreichen

    Original oder beglaubigte Kopie der zu apostillierenden Urkunde.

  3. 3

    Apostille erhalten

    Wird als Stempel/Anhang an die Urkunde angebracht.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die deutsche Urkunden (Geburtsurkunde, Diplome, Führungszeugnis etc.) im Ausland vorlegen müssen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 97.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Falsche zuständige Stelle angeschrieben (je nach Urkundenart unterschiedlich)
  • Original statt beglaubigter Kopie nicht eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zielland ist nicht Mitglied des Haager Übereinkommens (Legalisation statt Apostille nötig)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Apostille oder Legalisation – was ist der Unterschied?

Die Apostille gilt für Länder des Haager Übereinkommens, für andere Länder ist eine Legalisation über die jeweilige Botschaft nötig.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Datenqualität
100 %

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