Versicherungsleistung bei Arbeitslosigkeit (ALG I) – Zuständig: Agentur für Arbeit.
Damit wir Arbeitslosengeld mit dem zuständigen Arbeitsagentur in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Arbeitslosengeld.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis · Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos
Arbeitslos melden
Spätestens am ersten arbeitslosen Tag bei der Agentur für Arbeit.
Antrag stellen
Online oder persönlich – Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers beifügen.
Bewilligung
Auszahlung rückwirkend ab Meldetag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Versicherte mit ausreichender Beitragszeit, die arbeitslos und arbeitssuchend sind.
Einkommensgrenze
Abhängig vom letzten Bruttoeinkommen – ca. 60 % des Nettoeinkommens (mit Kindern höher).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Bei der Agentur für Arbeit – nicht beim Jobcenter. Das Jobcenter ist für Bürgergeld (ALG II) zuständig.
Je nach Beitragszeit und Alter – in der Regel zwischen 6 und 24 Monaten.
Stellen Sie den Antrag direkt online – ohne Behördengang.
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