Anzeige der Inbetriebnahme einer Arbeitsstätte mit besonderen Gefährdungen bei der Gewerbeaufsicht.
Damit wir Arbeitsstätte anzeigen mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Arbeitsstätte anzeigen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Gefährdungsbeurteilung · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.
Anzeige bei der Gewerbeaufsicht
Mit Angaben zu Tätigkeit, Beschäftigtenzahl und Gefährdungen.
Antrag einreichen
Persönlich, postalisch oder online beim zuständigen Amt einreichen und Bearbeitungsbestätigung aufbewahren.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Arbeitgeber, die Betriebsstätten mit anzeigepflichtigen Tätigkeiten (z. B. Umgang mit Gefahrstoffen) eröffnen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.