Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls durch den Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.
Damit wir Arbeitsunfall melden mit dem zuständigen Unfallkasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Arbeitsunfall melden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
D-Arzt-Bericht · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Erste Hilfe / D-Arzt aufsuchen
Durchgangsarzt dokumentiert die Verletzung.
Arbeitgeber meldet den Unfall
Innerhalb von 3 Tagen an die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, wenn Arbeitsunfähigkeit über 3 Tage hinaus besteht.
Heilbehandlung und ggf. Leistungen
Die Unfallversicherung übernimmt Heilbehandlung, Verletztengeld und ggf. Rente.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit erlitten haben (Meldung durch Arbeitgeber).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 3 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.