Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anerkennung als Flüchtling oder asylberechtigte Person.
Damit wir Asylantrag stellen mit dem zuständigen BAMF in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Asylantrag stellen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
Meldung als Asylsuchender bei der Grenzbehörde oder Ausländerbehörde
Ausstellung einer Ankunftsbescheinigung.
Antragstellung beim BAMF
Anhörung durch einen Entscheider des BAMF zum Fluchtgrund.
Bescheid über den Asylantrag
Zuerkennung, Ablehnung oder Einstellung des Verfahrens.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung beantragen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 6 Monate
Erfolgsquote
ca. 45.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Es besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. In bestimmten Fällen kann subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot festgestellt werden.