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Aufenthalt & Migration

Asylantrag stellen beantragen

Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anerkennung als Flüchtling oder asylberechtigte Person.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Asylantrag stellen mit dem zuständigen BAMF in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Asylantrag stellen.

Bearbeitung: ca. 6 MonateErfolgsquote: 45.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Meldung als Asylsuchender bei der Grenzbehörde oder Ausländerbehörde

    Ausstellung einer Ankunftsbescheinigung.

  2. 2

    Antragstellung beim BAMF

    Anhörung durch einen Entscheider des BAMF zum Fluchtgrund.

  3. 3

    Bescheid über den Asylantrag

    Zuerkennung, Ablehnung oder Einstellung des Verfahrens.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung beantragen möchten.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 6 Monate

Erfolgsquote

ca. 45.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nicht unverzüglich nach Einreise gestellt
  • Wichtige Dokumente zum Herkunftsland nicht mitgebracht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein individuelles Verfolgungsschicksal glaubhaft gemacht
  • Sicheres Herkunftsland

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Was passiert nach Ablehnung des Asylantrags?

Es besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. In bestimmten Fällen kann subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot festgestellt werden.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Datenqualität
100 %

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