Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG für Drittstaatsangehörige, die in Deutschland studieren möchten.
Damit wir Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Immatrikulationsbescheinigung · Sperrkonto-Nachweis
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
11.200 €/Jahr
Zulassung zur Hochschule vorlegen
Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid.
Nachweis der Lebensunterhaltssicherung
Sperrkonto mit aktuell ca. 11.200 €/Jahr.
Antrag bei der Ausländerbehörde
Persönlich, mit biometrischem Foto, Krankenversicherungsnachweis.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Studierende aus Nicht-EU-Ländern mit Zulassung zu einer deutschen Hochschule.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.