Genehmigung des Hauptzollamts bzw. BAFA für die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren (z. B. Dual-Use-Güter) in Drittländer.
Damit wir Ausfuhrgenehmigung beantragen mit dem zuständigen Hauptzollamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ausfuhrgenehmigung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Güterlisteneinstufung prüfen
Feststellen, ob die Ware genehmigungspflichtig ist.
Antrag beim BAFA/Hauptzollamt stellen
Mit Endverbleibserklärung und Geschäftsunterlagen.
Ausfuhr nach Erteilung der Genehmigung
Genehmigung ist meist zeitlich und mengenmäßig begrenzt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Unternehmen, die genehmigungspflichtige Waren oder Technologien exportieren möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 45 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.