Auskunftssperre im Melderegister beantragen
Sperrung von Melderegisterauskünften an Dritte zum Schutz vor Gefährdung oder unzumutbarer Belästigung.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Auskunftssperre im Melderegister beantragen mit dem zuständigen Bürgeramt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Antrag oder schriftliche Anfrage · Formular / Antrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
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Kosten
10–15 € je Urkunde, Trauung ab ca. 50 € – je nach Gemeinde
So gehen Sie vor
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Antrag beim zuständigen Bürgeramt stellen
Mit schriftlicher Begründung und ggf. Nachweisen (Strafanzeige, Bescheinigung Beratungsstelle).
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Prüfung der Glaubhaftmachung
Bürgeramt bewertet die vorgetragene Gefährdung.
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Einrichtung der Auskunftssperre
Gilt bundesweit für alle Melderegister für 2 Jahre, verlängerbar.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch Melderegisterauskünfte gefährdet werden.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne Begründung oder Nachweise gestellt
- •Sperre nur für eigene Gemeinde beantragt (gilt aber bundesweit)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gefährdung nicht ausreichend glaubhaft gemacht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Auskunftssperre im Melderegister beantragen?▼
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %