Sperrung von Melderegisterauskünften an Dritte zum Schutz vor Gefährdung oder unzumutbarer Belästigung.
Damit wir Auskunftssperre im Melderegister beantragen mit dem zuständigen Bürgeramt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Auskunftssperre im Melderegister beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Antrag oder schriftliche Anfrage · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Antrag beim zuständigen Bürgeramt stellen
Mit schriftlicher Begründung und ggf. Nachweisen (Strafanzeige, Bescheinigung Beratungsstelle).
Prüfung der Glaubhaftmachung
Bürgeramt bewertet die vorgetragene Gefährdung.
Einrichtung der Auskunftssperre
Gilt bundesweit für alle Melderegister für 2 Jahre, verlängerbar.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch Melderegisterauskünfte gefährdet werden.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.