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Bauen & Wohnen

BAFA-Energieberatung Wohngebäude beantragen

Zuschuss für eine Energieberatung durch einen BAFA-zugelassenen Experten (individueller Sanierungsfahrplan iSFP). Fördersatz bis zu 80 % der Beratungskosten.

Wo wohnen Sie?

Damit wir BAFA-Energieberatung Wohngebäude beantragen mit dem zuständigen BAFA in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für BAFA-Energieberatung Wohngebäude beantragen.

Bearbeitung: ca. 1 MonateErfolgsquote: 88.0 %
Zuletzt geprüft: 04. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Beratungsbericht des Energieberaters · Rechnung des Energieberaters

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    50–500 € je nach Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    BAFA-zugelassenen Energieberater auswählen

    Suche auf der Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de).

  2. 2

    Energieberatung mit iSFP durchführen lassen

    Berater erstellt individuellen Sanierungsfahrplan.

  3. 3

    Förderantrag im BAFA-Portal stellen

    Nach Abschluss der Beratung mit Rechnung und Beratungsbericht.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer von Wohngebäuden, die eine Energieberatung mit iSFP in Anspruch nehmen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag erst vor Erhalt der Rechnung gestellt (korrekt)
  • Nicht BAFA-zugelassenen Berater gewählt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Energieberater nicht BAFA-zugelassen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Kann ich erst den Antrag stellen und dann beraten lassen?

Nein, der Antrag wird nach der Beratung gestellt.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
BMWSB
Datenqualität
100 %

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