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Bildung

BAföG beantragen

Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende aus einkommensschwächeren Familien, teils als Zuschuss, teils als zinsloses Darlehen.

Wo wohnen Sie?

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Bearbeitung: ca. 3 MonateErfolgsquote: 70.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Immatrikulationsbescheinigung · Einkommensnachweise der Eltern

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 50 € Bearbeitungsgebühr

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Formblätter ausfüllen

    Online über BAföG-Digital oder in Papierform beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

  2. 2

    Einkommensnachweise der Eltern beilegen

    Steuerbescheid bzw. Einkommensnachweise des vorletzten Kalenderjahres.

  3. 3

    Bescheid abwarten

    Bei Bewilligung erfolgt monatliche Auszahlung, hälftig Zuschuss/Darlehen (bei Studierenden).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schüler weiterführender Schulen (unter Bedingungen) und Studierende, deren Ausbildung durch das Einkommen der Eltern (oder eigenes/Partnereinkommen) nicht gedeckt ist.

Einkommensgrenze

Abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenem Vermögen (Freibetrag 15.000 €) und Familienstand – individuelle Berechnung über den BAföG-Rechner.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Einkommensnachweise der Eltern fehlen
  • Immatrikulationsbescheinigung nicht aktuell

Häufige Ablehnungsgründe

  • Elterneinkommen über den Freibeträgen
  • Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund nach dem 3. Semester

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Muss BAföG zurückgezahlt werden?

Bei Studierenden ist die Hälfte ein zinsloses Darlehen, das ab 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten zurückgezahlt wird (Höchstbetrag gedeckelt).

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datenqualität
100 %

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