BAföG beantragen
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende aus einkommensschwächeren Familien, teils als Zuschuss, teils als zinsloses Darlehen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir BAföG beantragen mit dem zuständigen BAföG-Amt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Immatrikulationsbescheinigung · Einkommensnachweise der Eltern
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos bis 50 € Bearbeitungsgebühr
So gehen Sie vor
- 1
Formblätter ausfüllen
Online über BAföG-Digital oder in Papierform beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
- 2
Einkommensnachweise der Eltern beilegen
Steuerbescheid bzw. Einkommensnachweise des vorletzten Kalenderjahres.
- 3
Bescheid abwarten
Bei Bewilligung erfolgt monatliche Auszahlung, hälftig Zuschuss/Darlehen (bei Studierenden).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schüler weiterführender Schulen (unter Bedingungen) und Studierende, deren Ausbildung durch das Einkommen der Eltern (oder eigenes/Partnereinkommen) nicht gedeckt ist.
Einkommensgrenze
Abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenem Vermögen (Freibetrag 15.000 €) und Familienstand – individuelle Berechnung über den BAföG-Rechner.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Einkommensnachweise der Eltern fehlen
- •Immatrikulationsbescheinigung nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
- •Elterneinkommen über den Freibeträgen
- •Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund nach dem 3. Semester
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Muss BAföG zurückgezahlt werden?▼
Bei Studierenden ist die Hälfte ein zinsloses Darlehen, das ab 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten zurückgezahlt wird (Höchstbetrag gedeckelt).
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Datenqualität
- 100 %