Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende aus einkommensschwächeren Familien, teils als Zuschuss, teils als zinsloses Darlehen.
Damit wir BAföG beantragen mit dem zuständigen BAföG-Amt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Immatrikulationsbescheinigung · Einkommensnachweise der Eltern
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Formblätter ausfüllen
Online über BAföG-Digital oder in Papierform beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Einkommensnachweise der Eltern beilegen
Steuerbescheid bzw. Einkommensnachweise des vorletzten Kalenderjahres.
Bescheid abwarten
Bei Bewilligung erfolgt monatliche Auszahlung, hälftig Zuschuss/Darlehen (bei Studierenden).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Schüler weiterführender Schulen (unter Bedingungen) und Studierende, deren Ausbildung durch das Einkommen der Eltern (oder eigenes/Partnereinkommen) nicht gedeckt ist.
Einkommensgrenze
Abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenem Vermögen (Freibetrag 15.000 €) und Familienstand – individuelle Berechnung über den BAföG-Rechner.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Bei Studierenden ist die Hälfte ein zinsloses Darlehen, das ab 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten zurückgezahlt wird (Höchstbetrag gedeckelt).