BAföG erstbeantragen
Erstantrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schüler ab Klasse 10, Auszubildende und Studierende.
Wo wohnen Sie?
Damit wir BAföG erstbeantragen mit dem zuständigen BAföG-Amt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für BAföG erstbeantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Immatrikulationsbescheinigung · Einkommenssteuerbescheid der Eltern
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos bis 50 € Bearbeitungsgebühr
So gehen Sie vor
- 1
Antrag möglichst früh stellen
Rückwirkung nur ab Antragmonat, kein rückwirkender Anspruch.
- 2
Einkommensnachweise der Eltern beifügen
Steuerbescheide der Eltern für das vorvorletzte Kalenderjahr.
- 3
Bescheid prüfen und Weiterbewilligungsantrag vormerken
BAföG wird jährlich neu bewilligt, rechtzeitig Folgeantrag stellen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schüler, Auszubildende und Studierende mit eigenem Haushalt oder geringem Elterneinkommen.
Einkommensgrenze
Einkommensabhängig; 2024 ca. 934 € Höchstsatz (Studium mit Wohnkosten).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag im 1. Semester nicht gestellt (keine Rückwirkung über Antragsdatum)
- •Elterliche Steuerbescheide nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Elterneinkommen zu hoch
- •Eigenes Einkommen/Vermögen über Freibetrag
- •Fachrichtungswechsel nicht begründet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Muss ich BAföG zurückzahlen?▼
Die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das ab 5 Jahren nach Förderungsende zurückgezahlt wird. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Datenqualität
- 100 %