BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen
Stundung oder Erlass der BAföG-Rückzahlungsverpflichtung beim Bundesverwaltungsamt bei wirtschaftlicher Notlage.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen
Mit aktuellen Einkommensnachweisen und Begründung der Notlage.
- 2
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Bundesverwaltungsamt bewertet Einkommen und persönliche Situation.
- 3
Stundung oder Erlass gewähren
Freistellung für bis zu 2 Jahre oder teilweiser Erlass möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nach Fälligkeit der Rückzahlung gestellt
- • Einkommensbelege fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen liegt über der Freistellungsgrenze
- • Stundungsgrund nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Ehemalige BAföG-Empfänger, die die Darlehensrückzahlung vorübergehend nicht leisten können.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nach Fälligkeit der Rückzahlung gestellt
- •Einkommensbelege fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen liegt über der Freistellungsgrenze
- •Stundungsgrund nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.