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Bildung

BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen beantragen

Stundung oder Erlass der BAföG-Rückzahlungsverpflichtung beim Bundesverwaltungsamt bei wirtschaftlicher Notlage.

Wo wohnen Sie?

Damit wir BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen mit dem zuständigen BAföG-Amt in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Bearbeitung: ca. 1 MonateErfolgsquote: 72.0 %
Zuletzt geprüft: 10. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Je nach Fall unterschiedlich

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen

    Mit aktuellen Einkommensnachweisen und Begründung der Notlage.

  2. 2

    Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    Bundesverwaltungsamt bewertet Einkommen und persönliche Situation.

  3. 3

    Stundung oder Erlass gewähren

    Freistellung für bis zu 2 Jahre oder teilweiser Erlass möglich.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Ehemalige BAföG-Empfänger, die die Darlehensrückzahlung vorübergehend nicht leisten können.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 72.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nach Fälligkeit der Rückzahlung gestellt
  • Einkommensbelege fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen liegt über der Freistellungsgrenze
  • Stundungsgrund nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange dauert BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen?

In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datenqualität
100 %

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