Stundung oder Erlass der BAföG-Rückzahlungsverpflichtung beim Bundesverwaltungsamt bei wirtschaftlicher Notlage.
Damit wir BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen mit dem zuständigen BAföG-Amt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen
Mit aktuellen Einkommensnachweisen und Begründung der Notlage.
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Bundesverwaltungsamt bewertet Einkommen und persönliche Situation.
Stundung oder Erlass gewähren
Freistellung für bis zu 2 Jahre oder teilweiser Erlass möglich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Ehemalige BAföG-Empfänger, die die Darlehensrückzahlung vorübergehend nicht leisten können.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.