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BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen

Stundung oder Erlass der BAföG-Rückzahlungsverpflichtung beim Bundesverwaltungsamt bei wirtschaftlicher Notlage.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 72.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen

    Mit aktuellen Einkommensnachweisen und Begründung der Notlage.

  2. 2

    Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    Bundesverwaltungsamt bewertet Einkommen und persönliche Situation.

  3. 3

    Stundung oder Erlass gewähren

    Freistellung für bis zu 2 Jahre oder teilweiser Erlass möglich.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nach Fälligkeit der Rückzahlung gestellt
  • Einkommensbelege fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen liegt über der Freistellungsgrenze
  • Stundungsgrund nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Ehemalige BAföG-Empfänger, die die Darlehensrückzahlung vorübergehend nicht leisten können.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 72.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nach Fälligkeit der Rückzahlung gestellt
  • Einkommensbelege fehlen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen liegt über der Freistellungsgrenze
  • Stundungsgrund nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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