BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen beantragen
Stundung oder Erlass der BAföG-Rückzahlungsverpflichtung beim Bundesverwaltungsamt bei wirtschaftlicher Notlage.
Wo wohnen Sie?
Damit wir BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen mit dem zuständigen BAföG-Amt in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen
Mit aktuellen Einkommensnachweisen und Begründung der Notlage.
- 2
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Bundesverwaltungsamt bewertet Einkommen und persönliche Situation.
- 3
Stundung oder Erlass gewähren
Freistellung für bis zu 2 Jahre oder teilweiser Erlass möglich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Ehemalige BAföG-Empfänger, die die Darlehensrückzahlung vorübergehend nicht leisten können.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nach Fälligkeit der Rückzahlung gestellt
- •Einkommensbelege fehlen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen liegt über der Freistellungsgrenze
- •Stundungsgrund nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange dauert BAföG-Rückzahlung stunden oder erlassen lassen?▼
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Datenqualität
- 100 %