Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (z. B. Abstandsfläche, Zuwegung) in das Baulastenverzeichnis.
Damit wir Baulast eintragen lassen mit dem zuständigen Bauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Baulast eintragen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Beglaubigte Erklärung des Eigentümers · Lageplan
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
Erklärung vorbereiten
Notariell beglaubigte Unterschrift des belasteten Grundstückseigentümers.
Antrag beim Bauamt stellen
Mit Lageplan und Erklärung zur Eintragung ins Baulastenverzeichnis.
Eintragung im Baulastenverzeichnis
Die Baulast wird wirksam und bindet auch künftige Eigentümer.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, deren Bauvorhaben eine Baulast auf dem eigenen oder einem Nachbargrundstück erfordert.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Eine Baulast gilt unbefristet und bindet auch Rechtsnachfolger, bis sie ausdrücklich gelöscht wird.