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Wohnen

Baulast eintragen lassen beantragen

Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (z. B. Abstandsfläche, Zuwegung) in das Baulastenverzeichnis.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Baulast eintragen lassen mit dem zuständigen Bauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Baulast eintragen lassen.

Bearbeitung: ca. 3 WochenErfolgsquote: 90.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Beglaubigte Erklärung des Eigentümers · Lageplan

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 150 € je nach Leistung

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Erklärung vorbereiten

    Notariell beglaubigte Unterschrift des belasteten Grundstückseigentümers.

  2. 2

    Antrag beim Bauamt stellen

    Mit Lageplan und Erklärung zur Eintragung ins Baulastenverzeichnis.

  3. 3

    Eintragung im Baulastenverzeichnis

    Die Baulast wird wirksam und bindet auch künftige Eigentümer.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, deren Bauvorhaben eine Baulast auf dem eigenen oder einem Nachbargrundstück erfordert.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zustimmung aller Eigentümer (z. B. bei Erbengemeinschaft) fehlt
  • Lageplan nicht maßstabsgetreu

Häufige Ablehnungsgründe

  • Eigentümer des belasteten Grundstücks stimmt nicht zu

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange gilt eine Baulast?

Eine Baulast gilt unbefristet und bindet auch Rechtsnachfolger, bis sie ausdrücklich gelöscht wird.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
BMWSB
Datenqualität
100 %

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