Baumfällgenehmigung beantragen
Genehmigung zum Fällen geschützter Bäume auf privatem Grundstück nach kommunaler Baumschutzsatzung.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Baumfällgenehmigung beantragen mit dem zuständigen Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Baumfällgenehmigung beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan mit Standort des Baums · Personalausweis oder Reisepass
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
So gehen Sie vor
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Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen
Mit Begründung und Lageplan/Foto des Baums.
- 2
Vor-Ort-Begutachtung
Bei Bedarf prüft die Behörde den Zustand des Baums vor Ort.
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Genehmigung mit Auflagen
Häufig verbunden mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, deren Baum unter die örtliche Baumschutzsatzung fällt (meist ab bestimmtem Stammumfang).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Fällung ohne Genehmigung während der Brutzeit durchgeführt
- •Ersatzpflanzung nicht eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein triftiger Grund für die Fällung
- •Brut- und Setzzeit (1. März – 30. September) nicht beachtet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Darf ich kranke oder gefährliche Bäume sofort fällen?▼
Bei akuter Gefahr (z. B. Umsturzgefahr) ist eine Fällung auch ohne vorherige Genehmigung zulässig, sollte aber der Behörde nachträglich angezeigt werden.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- BMWSB
- Datenqualität
- 100 %