Genehmigung zum Fällen geschützter Bäume auf privatem Grundstück nach kommunaler Baumschutzsatzung.
Damit wir Baumfällgenehmigung beantragen mit dem zuständigen Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Baumfällgenehmigung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan mit Standort des Baums · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen
Mit Begründung und Lageplan/Foto des Baums.
Vor-Ort-Begutachtung
Bei Bedarf prüft die Behörde den Zustand des Baums vor Ort.
Genehmigung mit Auflagen
Häufig verbunden mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, deren Baum unter die örtliche Baumschutzsatzung fällt (meist ab bestimmtem Stammumfang).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Bei akuter Gefahr (z. B. Umsturzgefahr) ist eine Fällung auch ohne vorherige Genehmigung zulässig, sollte aber der Behörde nachträglich angezeigt werden.