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Wohnen

Baumfällgenehmigung beantragen

Genehmigung zum Fällen geschützter Bäume auf privatem Grundstück nach kommunaler Baumschutzsatzung.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Baumfällgenehmigung beantragen mit dem zuständigen Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Baumfällgenehmigung beantragen.

Bearbeitung: ca. 3 WochenErfolgsquote: 75.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Lageplan mit Standort des Baums · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 150 € je nach Leistung

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen

    Mit Begründung und Lageplan/Foto des Baums.

  2. 2

    Vor-Ort-Begutachtung

    Bei Bedarf prüft die Behörde den Zustand des Baums vor Ort.

  3. 3

    Genehmigung mit Auflagen

    Häufig verbunden mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, deren Baum unter die örtliche Baumschutzsatzung fällt (meist ab bestimmtem Stammumfang).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fällung ohne Genehmigung während der Brutzeit durchgeführt
  • Ersatzpflanzung nicht eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein triftiger Grund für die Fällung
  • Brut- und Setzzeit (1. März – 30. September) nicht beachtet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Darf ich kranke oder gefährliche Bäume sofort fällen?

Bei akuter Gefahr (z. B. Umsturzgefahr) ist eine Fällung auch ohne vorherige Genehmigung zulässig, sollte aber der Behörde nachträglich angezeigt werden.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
BMWSB
Datenqualität
100 %

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