Genehmigung zum Fällen eines Baums auf dem Privatgrundstück, sofern eine kommunale Baumschutzsatzung gilt.
Damit wir Baumfällgenehmigung beantragen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Baumfällgenehmigung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
Antrag beim Ordnungsamt oder der Unteren Naturschutzbehörde stellen
Mit Lageplan, Baumgattung, Stammumfang und Begründung.
Begutachtung durch Behörde
Ggf. Vor-Ort-Termin durch den Baumkontrolleur der Gemeinde.
Genehmigungsbescheid mit ggf. Ersatzpflanzung
Genehmigung mit Auflagen zur Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, die einen geschützten Baum fällen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, auch kranke oder tote Bäume unterliegen der Genehmigungspflicht, wenn sie unter die Baumschutzsatzung fallen.