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Wohnen

Bauvoranfrage stellen beantragen

Verbindliche Vorabklärung einzelner Fragen zur Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens, bevor der vollständige Bauantrag gestellt wird.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Bauvoranfrage stellen mit dem zuständigen Bauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Bauvoranfrage stellen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 70.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Lageplan · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 150 € je nach Leistung

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Fragen präzise formulieren

    Z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Abstandsflächen.

  2. 2

    Antrag mit Lageplan einreichen

    Beim zuständigen Bauamt.

  3. 3

    Bauvorbescheid erhalten

    Gilt i. d. R. 3 Jahre und ist Grundlage für den späteren Bauantrag.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bauherren, die Planungssicherheit vor größeren Investitionen (z. B. Grundstückskauf) wollen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fragestellung zu unklar formuliert
  • Lageplan fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Ist ein Bauvorbescheid verbindlich?

Ja, innerhalb seiner Geltungsdauer (meist 3 Jahre) ist er für die Baugenehmigungsbehörde bindend.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
BMWSB
Datenqualität
100 %

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