Antrag an die Gemeinde auf Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans für ein Grundstück. Kein Rechtsanspruch auf Aufstellung – Gemeinde entscheidet nach städtebaulichem Ermessen.
Damit wir Antrag auf Änderung des Bebauungsplans mit dem zuständigen Stadtplanungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Antrag auf Änderung des Bebauungsplans.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan · Begründung des Anliegens
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
50–500 € je nach Verfahren
Schriftlichen Antrag ans Stadtplanungsamt stellen
Begründung und Lageplan beifügen.
Politischen Beschluss abwarten
Gemeinderat entscheidet über Aufstellung des B-Plans.
Beteiligungsverfahren
Öffentliche Auslegung; Einwendungen durch Anwohner möglich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer oder Vorhabenträger, die eine Nutzung anstreben, die der aktuelle B-Plan nicht zulässt.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 24 Monate
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Nein, die Gemeinde entscheidet nach städtebaulichem Ermessen.