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Wohnen

Bebauungsplan-Auskunft beantragen

Schriftliche Auskunft über die bauplanungsrechtliche Situation eines Grundstücks (Bebauungsplan, Nutzungsart, GRZ, GFZ) beim Stadtplanungsamt.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Bebauungsplan-Auskunft beantragen mit dem zuständigen Stadtplanungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Bebauungsplan-Auskunft beantragen.

Bearbeitung: ca. 2 WochenErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos bis 150 € je nach Leistung

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anfrage beim Stadtplanungsamt

    Mit Flurstücksnummer oder Adresse des Grundstücks.

  2. 2

    Einsicht in Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

    Online über GIS-Portal oder schriftliche Auskunft.

  3. 3

    Schriftliche Auskunft erhalten

    Keine verbindliche Baugenehmigung, aber Grundlage für Planung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, Kaufinteressenten und Investoren, die die Bebaubarkeit eines Grundstücks prüfen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Flurstücksnummer statt Adresse angegeben (Verwechslungsgefahr)
  • Auskunft mit verbindlichem Bauvorbescheid verwechselt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Ist die Bebauungsplan-Auskunft rechtsverbindlich?

    Nein, nur der Bauvorbescheid (§ 71 MBO) ist verbindlich. Die Auskunft gibt die aktuelle Planung wieder, aber Bebauungspläne können geändert werden.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    BMWSB
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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