Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI (z. B. Treppenlift, ebenerdige Dusche, Türverbreiterung) – bis zu 4.000 € je Maßnahme.
Damit wir Wohnungsanpassung – Förderung durch Pflegekasse mit dem zuständigen Pflegekasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Wohnungsanpassung – Förderung durch Pflegekasse.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Pflegegradnachweis · Kostenvoranschläge (mind. 2)
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
4.000 € je Maßnahme; bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis
Antrag VOR Maßnahmenbeginn stellen
Pflegekasse muss vor Beauftragung des Handwerkers zustimmen.
Kostenvoranschläge einreichen
Mind. zwei Angebote von Fachbetrieben vorlegen.
Umbau durchführen und Rechnung einreichen
Zuschuss wird nach Vorlage der Rechnung ausgezahlt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in der eigenen Häuslichkeit.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 78.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Bis zu 4.000 € je Maßnahme; bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.000 €.