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Sozialleistungen

Beihilfeantrag stellen beantragen

Erstattung eines Teils der Krankheitskosten für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger durch die Beihilfestelle.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Beihilfeantrag stellen mit dem zuständigen Beihilfestelle in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Beihilfeantrag stellen.

Bearbeitung: ca. 3 WochenErfolgsquote: 95.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Arzt-/Apothekenrechnungen · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Belege sammeln

    Arzt-, Zahnarzt- und Apothekenrechnungen sowie Rezepte.

  2. 2

    Antrag bei der Beihilfestelle einreichen

    Online-Portal oder Papierantrag mit Belegen (als Kopie).

  3. 3

    Beihilfebescheid und Erstattung

    Bemessungssatz richtet sich nach Status (z. B. 50 % für Beamte, 70 % für Pensionäre).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Beamte, Richter, Pensionäre und deren berücksichtigungsfähige Angehörige.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Originalrechnungen statt Kopien eingereicht
  • Antragsfrist von einem Jahr versäumt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Aufwendung nicht beihilfefähig
  • Antragsfrist (i. d. R. 1 Jahr nach Rechnungsdatum) abgelaufen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Bis wann müssen Belege eingereicht werden?

Die Antragsfrist beträgt in der Regel ein Jahr nach Ausstellungsdatum der Rechnung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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