Erstattung eines Teils der Krankheitskosten für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger durch die Beihilfestelle.
Damit wir Beihilfeantrag stellen mit dem zuständigen Beihilfestelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Beihilfeantrag stellen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Arzt-/Apothekenrechnungen · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Belege sammeln
Arzt-, Zahnarzt- und Apothekenrechnungen sowie Rezepte.
Antrag bei der Beihilfestelle einreichen
Online-Portal oder Papierantrag mit Belegen (als Kopie).
Beihilfebescheid und Erstattung
Bemessungssatz richtet sich nach Status (z. B. 50 % für Beamte, 70 % für Pensionäre).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Beamte, Richter, Pensionäre und deren berücksichtigungsfähige Angehörige.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Die Antragsfrist beträgt in der Regel ein Jahr nach Ausstellungsdatum der Rechnung.