Staatlicher Zuschuss zu den Kosten anwaltlicher Beratung außergerichtlich für Personen mit geringem Einkommen.
Damit wir Beratungshilfe beantragen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Beratungshilfe beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse · Einkommensnachweise
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
15 € an, die der Anwalt vor Ort einfordern kann
Berechtigungsschein beim Amtsgericht beantragen
Mit Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
Anwalt mit Berechtigungsschein aufsuchen
Eigenanteil von 15 € kann anfallen.
Beratung erhalten
Der Anwalt rechnet die Beratung mit der Staatskasse ab.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, deren Einkommen und Vermögen die Grenzen der Prozesskostenhilfe nicht überschreiten und die sich keinen Anwalt leisten können.
Einkommensgrenze
Einzelpersonen: einzusetzendes Einkommen unter ca. 50 € monatlich; Vermögen über Schonbeträgen wird angerechnet.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.