Beratungshilfe beantragen
Staatlicher Zuschuss zu den Kosten anwaltlicher Beratung außergerichtlich für Personen mit geringem Einkommen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Beratungshilfe beantragen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Beratungshilfe beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse · Einkommensnachweise
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
15 € an, die der Anwalt vor Ort einfordern kann
So gehen Sie vor
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Berechtigungsschein beim Amtsgericht beantragen
Mit Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
- 2
Anwalt mit Berechtigungsschein aufsuchen
Eigenanteil von 15 € kann anfallen.
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Beratung erhalten
Der Anwalt rechnet die Beratung mit der Staatskasse ab.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, deren Einkommen und Vermögen die Grenzen der Prozesskostenhilfe nicht überschreiten und die sich keinen Anwalt leisten können.
Einkommensgrenze
Einzelpersonen: einzusetzendes Einkommen unter ca. 50 € monatlich; Vermögen über Schonbeträgen wird angerechnet.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse fehlt
- •Anwalt vor Erteilung des Berechtigungsscheins beauftragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen/Vermögen über den Freigrenzen
- •Mutwilligkeit (gleiches Anliegen wäre ohne Hilfe nicht verfolgt worden)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %