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Recht & Justiz

Beratungshilfe beantragen

Staatlicher Zuschuss zu den Kosten anwaltlicher Beratung außergerichtlich für Personen mit geringem Einkommen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Beratungshilfe beantragen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Beratungshilfe beantragen.

Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 85.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse · Einkommensnachweise

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    15 € an, die der Anwalt vor Ort einfordern kann

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Berechtigungsschein beim Amtsgericht beantragen

    Mit Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

  2. 2

    Anwalt mit Berechtigungsschein aufsuchen

    Eigenanteil von 15 € kann anfallen.

  3. 3

    Beratung erhalten

    Der Anwalt rechnet die Beratung mit der Staatskasse ab.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, deren Einkommen und Vermögen die Grenzen der Prozesskostenhilfe nicht überschreiten und die sich keinen Anwalt leisten können.

Einkommensgrenze

Einzelpersonen: einzusetzendes Einkommen unter ca. 50 € monatlich; Vermögen über Schonbeträgen wird angerechnet.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse fehlt
  • Anwalt vor Erteilung des Berechtigungsscheins beauftragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen/Vermögen über den Freigrenzen
  • Mutwilligkeit (gleiches Anliegen wäre ohne Hilfe nicht verfolgt worden)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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