Meldung einer Berufskrankheit durch den Arzt oder den Versicherten an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Damit wir Berufskrankheit anzeigen mit dem zuständigen Unfallkasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Berufskrankheit anzeigen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos
Berufskrankheit beim Arzt oder selbst anzeigen
Berufskrankheitenanzeige an die zuständige BG oder Unfallkasse.
Medizinische Begutachtung
Berufsgenossenschaft beauftragt Gutachter zur Kausalitätsprüfung.
Entscheidung über Anerkennung
Bei Anerkennung: Heilbehandlung, Berufskrankheitsrente je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Versicherte, bei denen der Verdacht einer Berufskrankheit (z. B. Lärmschwerhörigkeit, Asbestose) besteht.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 40.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ärzte sind zur Anzeige verpflichtet. Versicherte können die Erkrankung auch selbst anzeigen.