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Gesundheit

Berufskrankheit anzeigen beantragen

Meldung einer Berufskrankheit durch den Arzt oder den Versicherten an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Berufskrankheit anzeigen mit dem zuständigen Unfallkasse in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Berufskrankheit anzeigen.

Bearbeitung: ca. 1 MonateErfolgsquote: 40.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Meist kostenlos (Krankenkasse/Behörde)

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Berufskrankheit beim Arzt oder selbst anzeigen

    Berufskrankheitenanzeige an die zuständige BG oder Unfallkasse.

  2. 2

    Medizinische Begutachtung

    Berufsgenossenschaft beauftragt Gutachter zur Kausalitätsprüfung.

  3. 3

    Entscheidung über Anerkennung

    Bei Anerkennung: Heilbehandlung, Berufskrankheitsrente je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versicherte, bei denen der Verdacht einer Berufskrankheit (z. B. Lärmschwerhörigkeit, Asbestose) besteht.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 40.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anzeige nur durch Arzt abgewartet (Eigenanzeige möglich)
  • Berufliche Exposition nicht ausreichend dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine gesetzlich anerkannte Berufskrankheit nach BK-Liste
  • Kausalzusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wer kann eine Berufskrankheit anzeigen?

Ärzte sind zur Anzeige verpflichtet. Versicherte können die Erkrankung auch selbst anzeigen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Gesundheit
Datenqualität
100 %

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