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Recht & Justiz

Betreuungsverfügung erstellen / hinterlegen beantragen

Schriftliche Festlegung, wer im Fall eigener Betreuungsbedürftigkeit als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Betreuungsverfügung erstellen / hinterlegen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Betreuungsverfügung erstellen / hinterlegen.

Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 07. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Verfügung verfassen

    Wunschperson(en) für die Betreuung sowie Wünsche zur Lebensgestaltung festhalten.

  2. 2

    Im Zentralen Vorsorgeregister registrieren

    Gegen Gebühr bei der Bundesnotarkammer, damit das Betreuungsgericht die Verfügung findet.

  3. 3

    Aufbewahrung

    Original griffbereit aufbewahren, Vertrauenspersonen informieren.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Jede volljährige, geschäftsfähige Person.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Verfügung nicht im Zentralen Vorsorgeregister registriert
  • Vorgeschlagene Person nicht über die Rolle informiert

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Fragen & Antworten

    Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

    Die Betreuungsverfügung benennt eine Wunschperson für eine vom Gericht angeordnete Betreuung, die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt direkt und kann eine gerichtliche Betreuung meist überflüssig machen.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Bundesamt für Justiz
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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