Erlaubnis für den Betrieb eines Bewachungsunternehmens (Sicherheitsdienst) nach § 34a Gewerbeordnung.
Damit wir Bewachungsgewerbeerlaubnis beantragen (§ 34a GewO) mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Bewachungsgewerbeerlaubnis beantragen (§ 34a GewO).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
IHK-Sachkundenachweis § 34a GewO · Haftpflichtversicherungsnachweis
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Sachkundeprüfung § 34a GewO ablegen
Bei der IHK, für alle gewerblich tätigen Wachpersonen.
Erlaubnisantrag beim Gewerbeamt
Mit Führungszeugnis, Auszug Schuldnerverzeichnis, Steuernachweis, Haftpflichtversicherung.
Erlaubnis erhalten und Betrieb aufnehmen
Jährliche Meldepflichten gegenüber der Behörde.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die gewerblich Bewachungsleistungen (Objektschutz, Personenschutz, Geldtransport) erbringen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.