Bewohnerparkausweis beantragen
Ausweis, der Anwohnern eines Bewohnerparkgebiets das Parken zu ermäßigten Gebühren ermöglicht.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Bewohnerparkausweis beantragen mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Bewohnerparkausweis beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis mit aktueller Meldeadresse · Zulassungsbescheinigung Teil I
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
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Kosten
10–30 € pro Jahr üblich, in Großstädten teils m
So gehen Sie vor
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Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen
Online oder beim Ordnungs-/Straßenverkehrsamt der Stadt.
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Nachweise einreichen
Personalausweis mit Meldeadresse, Fahrzeugschein.
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Ausweis erhalten und sichtbar auslegen
Gültigkeit i. d. R. 2 Jahre, Gebühr je nach Kommune (10–30 € pro Jahr üblich, in Großstädten teils mehr).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit Hauptwohnsitz und Kfz-Halterschaft (oder nachgewiesener regelmäßiger Nutzung) innerhalb eines ausgewiesenen Bewohnerparkgebiets.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) fehlt
- •Meldebescheinigung nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
- •Wohnsitz liegt außerhalb des Bewohnerparkgebiets
- •Fahrzeug nicht auf Antragsteller zugelassen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange gilt der Bewohnerparkausweis?▼
In der Regel 2 Jahre, danach ist eine Verlängerung mit aktuellen Nachweisen erforderlich.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Datenqualität
- 100 %