Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit anerkanntem Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag.
Damit wir Blaue Karte EU beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Blaue Karte EU beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Hochschulabschluss inkl. Anerkennung · Arbeitsvertrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
Anerkennung des Abschlusses prüfen
Über die Datenbank „anabin“ oder Anerkennungsstellen klären lassen.
Arbeitsvertrag mit ausreichendem Gehalt sichern
Mindestgehaltsgrenze gilt jährlich angepasst.
Antrag bei Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde
Visum bzw. Aufenthaltstitel beantragen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Akademiker aus Drittstaaten mit einem Arbeitsvertrag, der die Mindestgehaltsgrenze erreicht.
Einkommensgrenze
Mindestgehalt jährlich angepasst, 2024 ca. 45.300 € brutto (Mangelberufe ca. 41.000 €).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Mit B1-Deutschkenntnissen nach 21 Monaten, sonst nach 33 Monaten.