Blaue Karte EU beantragen
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit anerkanntem Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Blaue Karte EU beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Blaue Karte EU beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Hochschulabschluss inkl. Anerkennung · Arbeitsvertrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
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Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
So gehen Sie vor
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Anerkennung des Abschlusses prüfen
Über die Datenbank „anabin“ oder Anerkennungsstellen klären lassen.
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Arbeitsvertrag mit ausreichendem Gehalt sichern
Mindestgehaltsgrenze gilt jährlich angepasst.
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Antrag bei Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde
Visum bzw. Aufenthaltstitel beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Akademiker aus Drittstaaten mit einem Arbeitsvertrag, der die Mindestgehaltsgrenze erreicht.
Einkommensgrenze
Mindestgehalt jährlich angepasst, 2024 ca. 45.300 € brutto (Mangelberufe ca. 41.000 €).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anerkennung des ausländischen Abschlusses fehlt
- •Arbeitsvertrag enthält Gehalt unter der Grenze
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gehalt unter der Mindestgrenze
- •Abschluss nicht als gleichwertig anerkannt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie schnell ist eine Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte möglich?▼
Mit B1-Deutschkenntnissen nach 21 Monaten, sonst nach 33 Monaten.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Datenqualität
- 100 %