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Wohnen

Bodenrichtwert-Auskunft beantragen

Auskunft über den amtlichen Bodenrichtwert eines Grundstücks beim Katasteramt oder Gutachterausschuss.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Bodenrichtwert-Auskunft beantragen mit dem zuständigen Katasteramt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Bodenrichtwert-Auskunft beantragen.

Bearbeitung: 3 TageErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anfrage beim Gutachterausschuss oder über Bodenrichtwert-Portal

    In vielen Bundesländern kostenlos online über das BORIS-Portal.

  2. 2

    Bodenrichtwert-Bescheinigung anfordern

    Kostenpflichtige schriftliche Auskunft für Behörden und Notare.

  3. 3

    Auskunft erhalten und für Bewertung nutzen

    Grundlage für Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Kaufinteressenten, Eigentümer und Steuerberater, die den Grundstückswert für Kauf, Schenkung oder Erbschaft benötigen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Bodenrichtwert mit tatsächlichem Marktwert gleichgesetzt
  • Falsches Flurstück angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Ist der Bodenrichtwert der tatsächliche Verkehrswert?

    Nein, der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Bodenrichtwertzone. Der tatsächliche Verkehrswert kann abweichen.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    BMWSB
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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