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Sonstiges

Briefwahl beantragen

Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen, um per Post statt im Wahllokal abzustimmen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Briefwahl beantragen mit dem zuständigen Wahlamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Briefwahl beantragen.

Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Wahlschein beantragen

    Online, schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Gemeinde, mit der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wähler-ID.

  2. 2

    Briefwahlunterlagen erhalten

    Stimmzettel, Wahlumschlag, Rückumschlag und Wahlschein.

  3. 3

    Ausgefüllte Unterlagen zurücksenden

    Per Post oder Einwurf, muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Briefwahlunterlagen zu spät zurückgesendet
  • Eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein nicht unterschrieben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Antragsfrist (i. d. R. Freitag vor der Wahl, 18 Uhr) verpasst

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?

In der Regel bis Freitag vor der Wahl um 18 Uhr, bei plötzlicher Erkrankung auch noch am Wahltag selbst.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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