Briefwahl beantragen
Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen, um per Post statt im Wahllokal abzustimmen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Briefwahl beantragen mit dem zuständigen Wahlamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Briefwahl beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
So gehen Sie vor
- 1
Wahlschein beantragen
Online, schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Gemeinde, mit der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wähler-ID.
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Briefwahlunterlagen erhalten
Stimmzettel, Wahlumschlag, Rückumschlag und Wahlschein.
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Ausgefüllte Unterlagen zurücksenden
Per Post oder Einwurf, muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Briefwahlunterlagen zu spät zurückgesendet
- •Eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein nicht unterschrieben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antragsfrist (i. d. R. Freitag vor der Wahl, 18 Uhr) verpasst
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?▼
In der Regel bis Freitag vor der Wahl um 18 Uhr, bei plötzlicher Erkrankung auch noch am Wahltag selbst.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %