Briefwahlunterlagen beantragen
Beantragung von Briefwahlunterlagen für Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen beim Wahlamt.
So gehen Sie vor
- 1
Briefwahlunterlagen beantragen
Online, per Post oder persönlich beim Wahlamt, mit Angabe der Wahlberechtigtennummer (auf der Wahlbenachrichtigung).
- 2
Unterlagen erhalten und Stimmzettel ausfüllen
In der Wahlkabine zu Hause, ohne fremde Einwirkung.
- 3
Wahlbrief fristgerecht zurücksenden oder einwerfen
Muss bis 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingehen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
2 Tage
Offiziell: max. 3 Tage
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Zu spät beantragt (Rücksendung nicht mehr rechtzeitig möglich)
- • Unterschrift des Wählers auf dem Wahlschein vergessen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Antrag nach dem gesetzlichen Schluss eingegangen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Wahlberechtigte, die nicht persönlich im Wahllokal abstimmen können oder möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Tage
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zu spät beantragt (Rücksendung nicht mehr rechtzeitig möglich)
- •Unterschrift des Wählers auf dem Wahlschein vergessen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antrag nach dem gesetzlichen Schluss eingegangen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Kann ich Briefwahlunterlagen auch für jemand anderen abholen?▼
Ja, mit schriftlicher Vollmacht des Wahlberechtigten.