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Sonstiges

Briefwahlunterlagen beantragen

Beantragung von Briefwahlunterlagen für Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen beim Wahlamt.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Briefwahlunterlagen beantragen mit dem zuständigen Wahlamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Briefwahlunterlagen beantragen.

Bearbeitung: 2 TageErfolgsquote: 99.0 %
Zuletzt geprüft: 14. September 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Briefwahlunterlagen beantragen

    Online, per Post oder persönlich beim Wahlamt, mit Angabe der Wahlberechtigtennummer (auf der Wahlbenachrichtigung).

  2. 2

    Unterlagen erhalten und Stimmzettel ausfüllen

    In der Wahlkabine zu Hause, ohne fremde Einwirkung.

  3. 3

    Wahlbrief fristgerecht zurücksenden oder einwerfen

    Muss bis 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingehen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Wahlberechtigte, die nicht persönlich im Wahllokal abstimmen können oder möchten.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: 2 Tage

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zu spät beantragt (Rücksendung nicht mehr rechtzeitig möglich)
  • Unterschrift des Wählers auf dem Wahlschein vergessen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Antrag nach dem gesetzlichen Schluss eingegangen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Kann ich Briefwahlunterlagen auch für jemand anderen abholen?

Ja, mit schriftlicher Vollmacht des Wahlberechtigten.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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