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Gewerbe & Unternehmen

Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen

Antrag auf Zuteilung von Funkfrequenzen für gewerbliche Nutzung (z. B. Betriebsfunk, Breitband) bei der Bundesnetzagentur.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen mit dem zuständigen Bundesnetzagentur in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 70.0 %
Zuletzt geprüft: 03. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Technische Datenblätter des Funksystems · Standortbeschreibung

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    20–60 € je nach Gemeinde

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Frequenzbedarf und technische Parameter festlegen

    Art der Nutzung, Sendeleistung, Standort.

  2. 2

    Antrag online stellen

    Über das Online-Portal der Bundesnetzagentur (EMF-Datenbank).

  3. 3

    Zuteilungsbescheid abwarten

    Prüfung auf Verfügbarkeit und technische Verträglichkeit.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unternehmen und Institutionen, die Frequenzen für lizenzpflichtige Funkanwendungen benötigen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Lizenzfreie Alternativen nicht geprüft
  • Technische Parameter unvollständig angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine freien Frequenzen verfügbar
  • Technische Verträglichkeit nicht gegeben

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Brauche ich immer eine Zuteilung?

Nein, viele Frequenzen (z. B. Standard-WLAN) sind lizenzfrei nutzbar.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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