Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur melden beantragen
Beschwerde über unerlaubte Telefonwerbung, Ping-Calls oder Dialer-Missbrauch beim Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur einreichen.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur melden mit dem zuständigen Bundesnetzagentur in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur melden.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Anrufprotokoll · Personalausweis oder Reisepass
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
Kostenlos
So gehen Sie vor
- 1
Rufnummer und Vorfall dokumentieren
Datum, Uhrzeit, Rufnummer und Inhalt des Anrufs notieren.
- 2
Online-Beschwerde einreichen
Über das Beschwerdeformular auf www.bundesnetzagentur.de.
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Rückmeldung abwarten
Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Verbraucher, die unerwünschte Anrufe oder SMS erhalten haben.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Rufnummer nicht korrekt notiert
- •Anrufdatum fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Kann ich Schadensersatz bekommen?▼
Nicht direkt über die BNetzA; dafür ist eine zivilrechtliche Klage erforderlich.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Verbraucherzentrale
- Datenqualität
- 91 %