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Sonstiges

Datenschutzbeschwerde einreichen beantragen

Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde über mutmaßliche Verstöße gegen die DSGVO durch Unternehmen oder Behörden.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Datenschutzbeschwerde einreichen mit dem zuständigen Datenschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Datenschutzbeschwerde einreichen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 55.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Verantwortlichen kontaktieren

    Auskunfts- oder Löschungsanspruch zunächst direkt geltend machen.

  2. 2

    Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen

    Online-Formular mit Sachverhaltsschilderung und Belegen.

  3. 3

    Prüfung durch die Behörde

    Kann zu Ermahnung, Anordnung oder Bußgeld gegen den Verantwortlichen führen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Jede betroffene Person, deren personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 55.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Vorherige Beschwerde beim Verantwortlichen (Unternehmen) nicht dokumentiert
  • Sachverhalt unzureichend beschrieben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein Verstoß gegen die DSGVO feststellbar
  • Sachverhalt zivilrechtlich zu klären

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Kostet eine Datenschutzbeschwerde etwas?

Nein, die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist für Betroffene kostenfrei.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesportal (verwaltung.bund.de)
Datenqualität
100 %

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