Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde über mutmaßliche Verstöße gegen die DSGVO durch Unternehmen oder Behörden.
Damit wir Datenschutzbeschwerde einreichen mit dem zuständigen Datenschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Datenschutzbeschwerde einreichen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen
Verantwortlichen kontaktieren
Auskunfts- oder Löschungsanspruch zunächst direkt geltend machen.
Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen
Online-Formular mit Sachverhaltsschilderung und Belegen.
Prüfung durch die Behörde
Kann zu Ermahnung, Anordnung oder Bußgeld gegen den Verantwortlichen führen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Jede betroffene Person, deren personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Nein, die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist für Betroffene kostenfrei.