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Bauen & Wohnen

Denkmalschutzförderung beantragen

Finanzielle Förderung für denkmalgerechte Sanierung eingetragener Kulturdenkmale bei der Denkmalschutzbehörde oder dem Landesdenkmalamt (Fördersatz 30–50 %).

Wo wohnen Sie?

Damit wir Denkmalschutzförderung beantragen mit dem zuständigen Denkmalschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 4 MonateErfolgsquote: 55.0 %
Zuletzt geprüft: 10. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Denkmalschutzgenehmigung · Kostenvoranschlag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    50–500 € je nach Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Denkmalschutzgenehmigung einholen

    Förderung setzt genehmigungsfähige und -pflichtige Maßnahme voraus.

  2. 2

    Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen

    Mit Kostenvoranschlag und Maßnahmenbeschreibung.

  3. 3

    Bewilligung abwarten und Maßnahme durchführen

    Erst nach Bewilligung beginnen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer eingetragener Kulturdenkmale, die eine denkmalgerechte Sanierung planen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 4 Monate

Erfolgsquote

ca. 55.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme vor Förderbewilligung begonnen (Ausschluss)
  • Steuerliche Alternative §§ 7i, 10f EStG nicht bedacht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme vor Bewilligung begonnen
  • Kein eingetragenes Denkmal

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie hoch ist die Förderquote?

Üblicherweise 30–50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
BMWSB
Datenqualität
100 %

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