Finanzielle Förderung für denkmalgerechte Sanierung eingetragener Kulturdenkmale bei der Denkmalschutzbehörde oder dem Landesdenkmalamt (Fördersatz 30–50 %).
Damit wir Denkmalschutzförderung beantragen mit dem zuständigen Denkmalschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Denkmalschutzförderung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Denkmalschutzgenehmigung · Kostenvoranschlag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
50–500 € je nach Verfahren
Denkmalschutzgenehmigung einholen
Förderung setzt genehmigungsfähige und -pflichtige Maßnahme voraus.
Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen
Mit Kostenvoranschlag und Maßnahmenbeschreibung.
Bewilligung abwarten und Maßnahme durchführen
Erst nach Bewilligung beginnen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Eigentümer eingetragener Kulturdenkmale, die eine denkmalgerechte Sanierung planen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Üblicherweise 30–50 % der zuwendungsfähigen Kosten.