Genehmigung für bauliche Veränderungen an oder in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden.
Damit wir Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen mit dem zuständigen Denkmalschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bauzeichnungen · Fotodokumentation Bestand
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos bis 150 € je nach Leistung
Vorgespräch mit der Denkmalschutzbehörde
Frühzeitige Abstimmung der geplanten Maßnahme empfohlen.
Antrag mit Plänen einreichen
Bauzeichnungen, Materialbeschreibung, Fotodokumentation des Bestands.
Genehmigung erhalten
Ggf. mit Auflagen zu Material und Ausführung.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Eigentümer von Baudenkmälern oder Gebäuden in deren unmittelbarer Umgebung, die bauliche Maßnahmen planen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 45 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.