Genehmigung für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an einem eingetragenen Kulturdenkmal – auch für Innenarbeiten genehmigungspflichtig.
Damit wir Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung mit dem zuständigen Denkmalschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bauzeichnungen · Lichtbilder des Denkmals (Ist-Zustand) · Baubeschreibung
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
50–500 € je nach Verfahren
Vorabgespräch mit Unterer Denkmalschutzbehörde
Empfohlen, um Auflagen frühzeitig zu kennen.
Planungsunterlagen einreichen
Baupläne, Baubeschreibung, Materialangaben und Fotos.
Begutachtung abwarten
Landesdenkmalamt kann beteiligt werden.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Eigentümer oder Nutzer eines eingetragenen Kulturdenkmals (Baudenkmal).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, auch Innenarbeiten sind bei eingetragenen Denkmälern genehmigungspflichtig.