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Bauen & Wohnen

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung beantragen

Genehmigung für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an einem eingetragenen Kulturdenkmal – auch für Innenarbeiten genehmigungspflichtig.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung mit dem zuständigen Denkmalschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 65.0 %
Zuletzt geprüft: 10. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Bauzeichnungen · Lichtbilder des Denkmals (Ist-Zustand) · Baubeschreibung

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    50–500 € je nach Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Vorabgespräch mit Unterer Denkmalschutzbehörde

    Empfohlen, um Auflagen frühzeitig zu kennen.

  2. 2

    Planungsunterlagen einreichen

    Baupläne, Baubeschreibung, Materialangaben und Fotos.

  3. 3

    Begutachtung abwarten

    Landesdenkmalamt kann beteiligt werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer oder Nutzer eines eingetragenen Kulturdenkmals (Baudenkmal).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme ohne denkmalrechtliche Genehmigung begonnen
  • Vorabgespräch mit Behörde nicht geführt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Materialwahl nicht denkmalgerecht
  • Fensterersatz weicht vom Original ab

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Gilt der Genehmigungsvorbehalt auch innen?

Ja, auch Innenarbeiten sind bei eingetragenen Denkmälern genehmigungspflichtig.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
BMWSB
Datenqualität
100 %

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