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Aufenthalt & Migration

Duldung beantragen

Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) für ausreisepflichtige Personen, bei denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Duldung beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Duldung beantragen.

Bearbeitung: ca. 3 WochenErfolgsquote: 60.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Ausländerbehörde stellen

    Mit Darlegung des Abschiebungshindernisses.

  2. 2

    Prüfung des Hindernisses

    Z. B. Reiseunfähigkeit, fehlende Reisedokumente, familiäre Bindungen.

  3. 3

    Erteilung der Duldungsbescheinigung

    Befristet, mit Auflagen (z. B. Wohnsitzauflage, Arbeitsverbot).

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebung z. B. aus gesundheitlichen, familiären oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht durchgeführt werden kann.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ärztliche Atteste zu Reiseunfähigkeit nicht aussagekräftig genug
  • Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung nicht erfüllt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Abschiebungshindernis nicht nachgewiesen oder selbst verschuldet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Duldung beantragen?

In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Datenqualität
100 %

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