Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) für ausreisepflichtige Personen, bei denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
Damit wir Duldung beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Duldung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Mit Darlegung des Abschiebungshindernisses.
Prüfung des Hindernisses
Z. B. Reiseunfähigkeit, fehlende Reisedokumente, familiäre Bindungen.
Erteilung der Duldungsbescheinigung
Befristet, mit Auflagen (z. B. Wohnsitzauflage, Arbeitsverbot).
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebung z. B. aus gesundheitlichen, familiären oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht durchgeführt werden kann.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.