Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Bescheinigung des Standesamts, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen – wird häufig für die Eheschließung im Ausland benötigt.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Ehefähigkeitszeugnis beantragen mit dem zuständigen Standesamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde · Antrag oder schriftliche Anfrage
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
10–15 € je Urkunde, Trauung ab ca. 50 € – je nach Gemeinde
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Standesamt stellen
I. d. R. das Standesamt des Wohnsitzes.
- 2
Unterlagen einreichen
Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners.
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Ausstellung der Bescheinigung
Gültig für einen begrenzten Zeitraum, danach erneute Beantragung nötig.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Geburtsurkunde und ggf. Scheidungsurteil nicht im Original/beglaubigt vorgelegt
- •Gültigkeitsdauer der Bescheinigung (i. d. R. 6 Monate) bei der Auslandshochzeit überschritten
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorherige Ehe nicht nachweisbar geschieden
- •Erforderliche Unterlagen unvollständig oder nicht beglaubigt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Ehefähigkeitszeugnis beantragen?▼
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %