Einbürgerung beantragen
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach den Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Einbürgerung beantragen mit dem zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einbürgerung beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Reisepass · Einbürgerungstest-Zertifikat · Sprachzertifikat B1 · Einkommensnachweise
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
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So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
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Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
So gehen Sie vor
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Voraussetzungen prüfen
Aufenthaltsdauer, Sprachniveau, Lebensunterhalt, Straffreiheit.
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Einbürgerungstest ablegen
33 Fragen zu Politik, Gesellschaft und Recht, 17 richtige Antworten erforderlich.
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Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen
Mit Pass, Aufenthaltstitel, Sprachzertifikat, Einkommensnachweisen.
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Einbürgerungsurkunde erhalten
Nach positivem Bescheid erfolgt die feierliche Aushändigung der Urkunde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen mit i. d. R. mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (bei besonderen Integrationsleistungen 3 Jahre), gesichertem Lebensunterhalt, ausreichenden Deutschkenntnissen und bestandenem Einbürgerungstest.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 9 Monate
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Einbürgerungstest noch nicht abgelegt
- •Lückenhafter Lebenslauf/Aufenthaltsnachweis
- •Identitätsklärung bei fehlenden Pass-Unterlagen unvollständig
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt nicht ohne Bürgergeld gesichert
- •Sprachniveau (i. d. R. B1) nicht nachgewiesen
- •Straffälligkeit
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Ist die Mehrstaatigkeit erlaubt?▼
Seit der Reform 2024 ist die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Datenqualität
- 100 %