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Aufenthalt & Migration

Einbürgerung beantragen

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach den Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Einbürgerung beantragen mit dem zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einbürgerung beantragen.

Bearbeitung: ca. 9 MonateErfolgsquote: 92.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Reisepass · Einbürgerungstest-Zertifikat · Sprachzertifikat B1 · Einkommensnachweise

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Aufenthaltsdauer, Sprachniveau, Lebensunterhalt, Straffreiheit.

  2. 2

    Einbürgerungstest ablegen

    33 Fragen zu Politik, Gesellschaft und Recht, 17 richtige Antworten erforderlich.

  3. 3

    Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen

    Mit Pass, Aufenthaltstitel, Sprachzertifikat, Einkommensnachweisen.

  4. 4

    Einbürgerungsurkunde erhalten

    Nach positivem Bescheid erfolgt die feierliche Aushändigung der Urkunde.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit i. d. R. mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (bei besonderen Integrationsleistungen 3 Jahre), gesichertem Lebensunterhalt, ausreichenden Deutschkenntnissen und bestandenem Einbürgerungstest.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 9 Monate

Erfolgsquote

ca. 92.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Einbürgerungstest noch nicht abgelegt
  • Lückenhafter Lebenslauf/Aufenthaltsnachweis
  • Identitätsklärung bei fehlenden Pass-Unterlagen unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht ohne Bürgergeld gesichert
  • Sprachniveau (i. d. R. B1) nicht nachgewiesen
  • Straffälligkeit

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Ist die Mehrstaatigkeit erlaubt?

Seit der Reform 2024 ist die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Datenqualität
100 %

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