Ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Alltag (Assistenz, Begleitung, Beratung) nach § 78 SGB IX beim Sozialamt.
Damit wir Ambulante Eingliederungshilfe beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Ambulante Eingliederungshilfe beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ärztliches Attest / Behinderungsnachweis · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen
Mit Nachweis der Behinderung und Beschreibung des Unterstützungsbedarfs.
Gesamtplan-Gespräch
Sozialamt erstellt gemeinsam mit dem Antragsteller einen individuellen Gesamtplan.
Bewilligungsbescheid
Leistungen werden für einen festgelegten Zeitraum bewilligt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die Unterstützung für selbstbestimmtes Leben benötigen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.