Finanzielle Unterstützung für Bürgergeld-Beziehende, die eine Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit aufnehmen (§ 16b SGB II).
Damit wir Einstiegsgeld beantragen mit dem zuständigen Jobcenter in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einstiegsgeld beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Arbeitsvertrag oder Geschäftsplan · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos – keine Gebühr für den Antrag
Antrag beim Jobcenter stellen
Vor Aufnahme der Tätigkeit, mit Arbeitsvertrag oder Geschäftsplan.
Prüfung durch das Jobcenter
Bewertung der Beschäftigung und Förderwürdigkeit.
Bewilligung und Auszahlung
Zuschuss zum Lohn für bis zu 24 Monate, degressiv gestaffelt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen im Bürgergeld-Bezug, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbständigkeit beginnen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.